direkt zum Inhalt springen

Formulare

Ihr digitaler Weg ins Rathaus

Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung besteht für viele Angelegenheiten inzwischen auch die Möglichkeit, Anträge an die Gemeinde Anzing online zu erfassen und direkt an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. (Bürgerservice-Portal)

Online ist zum Beispiel möglich:

– Antrag Führungszeugnis

– Meldebescheinigung

– Anmeldung Wohnsitz

und vieles mehr.

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/anzing

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Die im Bürgerservice-Portal aufgelisteten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter 08121 47 44 0 oder info@anzing.bayern.de – wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 

Besuchen Sie uns auch auf dem BayernPortal des Freistaates Bayern.

Hier finden Sie viele digitale Angebote der Gemeindeverwaltung: hier gehts zum BayernPortal

 


Ergänzende FORMULARE UND MERKBLÄTTER der Gemeinde Anzing

Einwohnermeldeamt

Antrag auf Übermittlungssperre

Bundesmeldegesetz (ausführlich) zum 01.11.2015

Wohnungsgeberbestätigung

 

 

Bauamt

Antrag auf Befreiung oder Abweichung von einer baurechtlichen Satzung

 

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO (Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Aufstellen von Containern, Baugerüst, Bauzuaung etc.)

 

Friedhofsverwaltung

Merkblatt: Was ist im Todesfall zu tun?

 

Gaststättenrecht

Damit von Seiten der Gemeinde eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes erteilt werden kann, ist es zwingend erforderlich, eine Stellungnahme zu unseren Auflagen und Hinweisen von der Polizei und dem Kreisjugendamt einzuholen. Wir bitten Sie daher, Ihre geplante Veranstaltung spätestens 6 Wochen vor der Durchführung bei uns in der Gemeinde zu beantragen.

Antrag auf Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank gemäß § 12 Abs.1 Gaststättengesetz (GastG) + Anzeige einer Veranstaltung

oder

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung OHNE Notwendigkeit der Gestattung

obigem Antrag jeweils bitte beifügen:

Vordruck für die Ansprechpartner in Fragen des Jugendschutzes

Anzeige zur vorübergehenden Verwendung von Räumen gemäß der Versammlungsstättenverordnung. Diese Anzeige muss vom Antragsteller direkt an das LRA gesandt werden.

 

Gewerbeamt

Gewerbe- Anmeldung

Gewerbe- Abmeldung

Gewerbe- Ummeldung

 

Passamt

Broschüre „Ihr Personalausweis sicher, einfach, digital“ (www.personalausweisportal.de)

Zustimmungserklärung der/des Erziehungsberechtigten

Antrag sorgeberechtigter Elternteile für die Ausstellung eines amtlichen Vermerks wegen Namensungleichheit im Pass eines minderjährigen Kindes

 

Rentenversicherung

Online Dienste der Deutschen Rentenversicherung (Rentenantrag, Terminvereinbarung)

Online Rentenantrag stellen – über BayernPortal zur Rentenversicherung

 

Sozialwohnung

Antrag auf Vormerkung für eine Sozialwohnung

Einkommenserklärung zum Antrag auf eine Sozialwohnung

Formblatt Datenschutzhinweise für Sozialwohnungen

 

Steueramt / Kasse

SEPA-Lastschriftmandat

Hunde Anmeldung

Hunde Abmeldung

 

Wahlamt

Briefwahlunterlagen online bestellen

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie künftig die Möglichkeit, Briefwahl-Anträge an das Wahlamt unserer Gemeinde zu erfassen und direkt zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hingeweisen.

www.buergerserviceportal.de/bayern/anzing

Klicken Sie dort einfach in der linken Navigationsleiste auf den Dienst „Briefwahl-Antrag“.

 

Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindeblatt, Homepage)

Hinweise zum Datenschutz für Veröffentlichung von Beiträgen und Fotos

Einverständniserklärung für die Veröffentlichung von Fotos