Ukraine Flüchtlinge Informationen
Nützliche Checkliste: „Ankommen in Deutschland“ hier
Flüchtlinge aus der Ukraine registrieren und melden
Wer bereits Geflüchtete aus der Ukraine privat aufgenommen hat, wird gebeten, diese
- bei der Gemeinde Anzing über hinterlegtes Formular zu melden: hier
- sowie zusätzlich dem Landkreis Ebersberg: hier
Eine weitere Registrierung bei der Meldebehörde ist bei Aufenthalten unter 90 Tagen grundsätzlich nicht erforderlich. Sollen jedoch Sozialleistungen, Kinderbetreuungsangebote (Schule, Kindertagesstätte) oder dgl. In Anspruch genommen werden, so ist eine Anmeldung bei der Meldebehörde Voraussetzung für den Erhalt dieser Leistungen.
Bitte vereinbaren Sie mit der Meldebehörde der Gemeinde Anzing einen Termin, wenn Sie sich anmelden möchten.
Über Sozialleistungen informieren wir Sie wie folgt:
Nach dem derzeitigen Sachstand sind Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diesen Antrag auf Leistungen finden Sie hier.
Der Antrag ist über die Gemeinde einzureichen. Nach Einreichung des Antrages wird dieser an das Landratsamt Ebersberg übermittelt. Von dort erhält der Antragsteller/die Antragstellerin einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg.
Der Impfstatus ist in der Pandemie besonders wichtig. Alle Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Landkreis Ebersberg angekommen sind, haben die Möglichkeit, sich gegen Corona impfen zu lassen. Ein Termin ist nicht unbedingt erforderlich. Bei Interesse können Sie einfach im Impfzentrum Ebersberg, Sparkassenplatz 1, 85560 Ebersberg, vorbeikommen (täglich von 8.30 – 18.00 Uhr).
Weitere nützliche Information unter der Homepage des Landratsamtes Ebersberg mit Informationen auch in ukrainischer Sprache: https://lra-ebe.de/aktuelles/informationen-zur-ukraine-krise