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Ortsmitte

Kommunales Förderprogramm für den Anzinger Ortskern tritt in Kraft – Bürger können Zuschüsse für Fassadengestaltung/Ladenlokale und Gartengestaltung beantragen

Antrag

Förderrichtlinien

Ablaufschema

Gestaltungsleitfaden

 

Der Geltungsbereich des Programms, für das aktuell 30.000 Euro zur Verfügung stehen, umfasst im Wesentlichen die Högerstraße, Erdinger Straße, Hirnerstraße und den Amselweg.

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, die im Bereich des Ortskerns wohnen, einen Antrag stellen. Im Rahmen des Förderprogramms können folgende Maßnahmen – soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen – gefördert werden:

  • Baumaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Gebäude, soweit sie von Bedeutung für das Ortsbild bzw. die Ortsgeschichte sind. Dazu gehören die Fassadengestaltung, die Verbesserung der Barrierefreiheit, Dächer und Dachaufbauten, Einfriedungen und Außentreppen mit ortsbildprägendem Charakter
  • Anlage oder Neugestaltung von Vorgärten und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, z. B. durch ortstypische Begrünung und Entsiegelung und insbesondere auch Maßnahmen zur Klimaanpassung
  • Umbaumaßnahmen zur Beseitigung baulicher Missstände bestehender Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen

Über die Höhe der jeweiligen Förderung entscheidet der Gemeinderat, maximal werden 15.000 Euro bewilligt. Alle Details können Bauherren in den Förderrichtlinien nachlesen.

 

 

Vorangegangene Entwicklung Stand Feburar 2019:

Die Gemeinde Anzing beabsichtigt, in der Ortsmitte ein Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB förmlich festzulegen.

Im Auftrag der Gemeinde Anzing führte das Büro PLANKREIS vorbereitende Untersuchungen durch, um die notwendigen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat der Gemeinderat die bisher erarbeiteten Inhalte der vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis genommen.

Der aktuelle Stand der vorbereitenden Untersuchungen (Februar 2019) beschreibt den bisherigen Sanierungsprozess, er zeigt städtebauliche Missstände auf, definiert die allgemeinen Ziele der Sanierung und legt im Sanierungskonzept erste Maßnahmen fest. Beispielsweise sollen im Rahmen der Attraktivierung der Ortsmitte öffentliche Räume aufgewertet und Verkehre entlang der Ortsdurchfahrt entschleunigt (z.B. Tempo 30) werden. Dabei spielt die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer eine bedeutende Rolle.

Vorbereitende Untersuchungen: Einleitung

Vorbereitende Untersuchungen: Bestandsaufnahme und Analyse

Vorbereitende Untersuchungen: Handlungs- und Maßnahmenkonzept

Sonstige Informationen

Bekanntmachung über den Erlass einer Sanierungssatzung